Die Kosten für anwaltliche Leistungen richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können individuell vereinbart werden. Für eine Erstberatung berechne ich üblicherweise 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Im weiteren Verlauf hängen die Kosten von Art und Umfang des Falls ab. In vielen Fällen kann jedoch auch Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn Sie die Kosten eines Verfahrens nicht selbst tragen können. Zudem besteht die Möglichkeit, für eine außergerichtliche Beratung einen Beratungshilfeschein zu erhalten, der die Anwaltskosten weitgehend abdeckt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Sprechen Sie mich gerne an, um die verschiedenen Optionen zu besprechen und zu klären, ob Sie Anspruch auf Unterstützung haben.