Strafrecht
Als Strafverteidiger ist es meine Aufgabe, die Rechte meiner Mandanten zu schützen und für eine faire Behandlung vor Gericht zu sorgen. Ich stehe Ihnen von Beginn des Verfahrens an zur Seite, prüfe die Vorwürfe genau und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei geht es nicht nur darum, Vorwürfe abzuwehren, sondern auch um die Wahrung Ihrer Grundrechte.
Unabhängig von der Schwere der Anschuldigungen setze ich mich dafür ein, dass Sie eine faire und gerechte Verteidigung erhalten. Mein Ziel ist es, Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und für Ihre Rechte einzutreten.
Ich begleite Sie durch alle wichtigen Abschnitte des Strafverfahrens. Zu Beginn stehe ich Ihnen
bereits im Ermittlungsverfahren zur Seite, wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt. Hier sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, begleite Sie zu Vernehmungen und prüfe die Ermittlungsakten.
Im Hauptverfahren, also der Gerichtsverhandlung, vertrete ich Sie vor Gericht. Hier stelle ich sicher, dass die Beweisaufnahme korrekt und fair verläuft, hinterfrage die Beweise und verteidige Ihre Interessen mit Nachdruck.
Falls nötig, begleite ich Sie auch im Berufungsverfahren oder Revisionsverfahren, um gegen ein unzutreffendes Urteil vorzugehen. Mein Ziel in jeder Verfahrensphase ist es, Ihre Rechte zu schützen und eine optimale Verteidigung sicherzustellen.
zivilrecht
Als Rechtsanwalt im allgemeinen Zivilrecht, einschließlich Miet- und Arbeitsrecht, begleite ich Sie durch alle wesentlichen Schritte eines zivilrechtlichen Verfahrens.
Zu Beginn stehe ich Ihnen im außergerichtlichen Verfahren zur Seite, indem ich Ihre Ansprüche prüfe und, wenn möglich, eine Einigung durch Verhandlungen mit der Gegenseite anstrebe. Hier können viele Konflikte bereits außergerichtlich gelöst werden.
Kommt es dennoch zu einem Klageverfahren, vertrete ich Sie im gesamten Prozess. Ich bereite Ihre Klage oder Verteidigung sorgfältig vor, reiche die erforderlichen Schriftsätze ein und unterstütze Sie bei der Beweissicherung. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht, prüfe die Beweislage und setze mich für Ihre Rechte ein, sei es im Bereich des Mietrechts, beispielsweise bei Kündigungen oder Mietminderungen, oder im Arbeitsrecht, etwa bei Kündigungsschutzklagen oder Gehaltsansprüchen.
Versammlungs-und Polizeirecht
Als Rechtsanwalt im Versammlungs- und Polizeirecht unterstütze ich Sie in allen wichtigen Verfahrensschritten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Zu Beginn stehe ich Ihnen im außergerichtlichen Verfahren zur Seite, wenn es beispielsweise um die Anmeldung und Durchführung von Versammlungen geht. Hier berate ich Sie zu den rechtlichen Anforderungen und setze mich dafür ein, dass Ihre Versammlungsfreiheit gewahrt bleibt. Bei Konflikten mit Behörden prüfe ich Bescheide oder Auflagen und lege gegebenenfalls Widerspruch ein.
Kommt es zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren, weil zum Beispiel eine Versammlung untersagt oder polizeiliche Maßnahmen angeordnet wurden, vertrete ich Sie vor Gericht. Ich bereite Ihre Klage oder Verteidigung sorgfältig vor, prüfe die Rechtsgrundlagen und argumentiere für den Schutz Ihrer Grundrechte, insbesondere der Versammlungsfreiheit. Dabei kann es auch um polizeiliche Eingriffe wie Platzverweise, Festnahmen oder den Einsatz von Zwangsmitteln gehen, die ich kritisch hinterfrage und rechtlich überprüfe.