Rechtsanwalt Jonas Engelhardt

RA engelhardt / Kosten

Kosten der anwaltlichen Beratung

Die Kosten einer anwaltlichen Beratung hängen von verschiedenen Faktoren ab und können je nach Fall stark variieren, weshalb sie sich pauschal nur schwer beziffern lassen. Um Ihnen eine bessere Orientierung zu geben, möchte ich Ihnen hier einen Überblick über die gängigen Gebühren und Möglichkeiten der Kostenübernahme bieten.

Selbstverständlich informiere ich Sie vor Mandatsübernahme über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten.

 

Die Vergütung eines Anwalts wird in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.

Die genauen Kosten richten sich dabei im Zivilrecht maßgeblich nach dem sogenannten Gegenstandswert der Angelegenheit. Dies bedeutet, dass die Höhe der Gebühren von der finanziellen Bedeutung des Falls abhängt.

Im Strafrecht richten sich die Kosten nach Umfang und Komplexität des Verfahrens. Kurz gesagt: Je größer der Aufwand, desto höher die Kosten.

In außergerichtlichen Angelegenheiten können auch Honorarvereinbarungen getroffen werden, die auf Stundenbasis oder als Pauschalbetrag abgerechnet werden. Die genaue Höhe und Abrechnungsart bespreche ich gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Für eine erstes Beratungsgespräch von bis zu einer Stunde berechne ich in der Regel 100,00 Euro (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer). Hierbei gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falls und kläre über Chancen und Risiken auf. Mit den Informationen, die Sie danach haben, können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen oder nicht. Sofern sich an das Erstgespräch eine Mandatierung anschließt, werden die 100,00 Euro auf ein späteres Honorar angerechnet, sodass Sie nicht doppelt zahlen. 

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Gegenseite verpflichtet ist, die Anwaltskosten zu tragen. Dies hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Im Zivilprozess muss die Gegenseite bei vollständigem Unterliegen in der Regel auch die Ihnen entstandenen Anwaltskosten erstatten. Im Strafprozess fallen die Anwaltskosten der Staatskasse zur Last, soweit ein Freispruch erfolgt. Selbstverständlich setze ich mich dafür ein, diese Kostenübernahme für Sie zu erreichen, sofern dies möglich ist.

Sollten Sie sich die Kosten nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Dies kann Ihnen helfen, die Gebühren für die anwaltliche Beratung oder eine gerichtliche Vertretung zu decken.

Um Beratungshilfe zu beantragen, können Sie sich vor dem Erstgespräch einen Beratungshilfeschein bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes ausstellen lassen.

Für eine Vertretung vor Gericht haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Eine erste Orientierung, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, kann Ihnen der Prozesskostenhilfe-Rechner bieten.

Informationen zu den Anträgen und die auszufüllenden Formulare finden Sie hier.

Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Formulare haben, können Sie sich z.B. an eine der folgenden Beratungsstellen wenden:

Allgemeine Sozialberatung der Poliklinik Leipzig

Sozialberatung DRK Leipzig-Stadt e.V.

Sozialberatung Diakonie Leipzig